Wie wird man Elternbeirat?
Wahlberechtigt für die Wahl zum Elternbeirat sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind haben, das die betreffende Schule besucht.
Für je 50 Schülerinnen und Schüler einer Schule, bei Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen für je 15 Schülerinnen und Schüler, ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen; der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder.
Der Elternbeirat kann durch Beschluss weitere Mitglieder, die die Wählbarkeits-voraussetzungen erfüllen, mit beratender Funktion hinzuziehen; die Anzahl der hinzugezogenen Mitglieder darf nicht mehr als ein Drittel der gewählten Mitglieder betragen.
Der Elternbeirat ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Elternbeiratsvorsitzenden, einen Stellvertreter sowie ein Mitglied in den Vorstand des Schulfördervereins.